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von N. Keweloh 17. November 2024
Die Pflege eines Angehörigen oder die Organisation der eigenen Pflege bringt viele Herausforderungen mit sich. Um den Weg durch das komplexe System von Leistungen, Anträgen und Möglichkeiten zu erleichtern, gibt es die Pflegeberatung. Doch was genau ist Pflegeberatung, wo findet man sie, und wie oft steht sie Ihnen zu? Als *Pflegestern Hagen* möchten wir Ihnen diese wichtigen Fragen beantworten.  Was ist Pflegeberatung? Pflegeberatung dient dazu, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über alle Aspekte der Pflege zu informieren. Dabei wird nicht nur auf gesetzliche Ansprüche, sondern auch auf individuelle Bedürfnisse eingegangen. Die Beratung umfasst Themen wie: - Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades - Organisation von häuslicher Pflege - Informationen zu Pflegehilfsmitteln - Schulung und Entlastung von pflegenden Angehörigen - Tipps für den Umgang mit Demenz oder anderen Erkrankungen --- Wo finde ich eine Pflegeberatung? Es gibt viele Anlaufstellen, die Ihnen eine qualifizierte Pflegeberatung anbieten: 1. **Pflegedienste** – Wir vom *Pflegestern Hagen* bieten Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung. 2. **Pflegekassen** – Jede Pflegekasse ist verpflichtet, ihre Versicherten zu beraten und unterstützt Sie kostenfrei. 3. **Kommunale Beratungsstellen** – Städte und Gemeinden haben oft Pflegeberatungsstellen, die neutral informieren. 4. **Sozialdienste in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen** – Diese beraten häufig schon während des Klinikaufenthalts. 5. **Online-Angebote und Hotlines** – Viele Pflegekassen und Organisationen bieten Beratungen per Telefon oder Video an. --- Wie oft habe ich Anspruch auf eine Pflegeberatung? Der Anspruch auf Pflegeberatung ist gesetzlich geregelt: - **Bei Pflegegrad**: Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen. - Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate - Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate - **Ohne Pflegegrad**: Auch ohne anerkannten Pflegegrad können Sie eine kostenlose Beratung bei Ihrer Pflegekasse beantragen. - **Pflegekurse für Angehörige**: Pflegende Angehörige können spezielle Schulungen kostenfrei besuchen. Unser Tipp: Die Beratung ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern eine wertvolle Unterstützung, die Ihnen Sicherheit und Entlastung im Pflegealltag bietet. --- Ihr Partner vor Ort: Pflegestern Hagen Als erfahrene Pflegeexperten stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Pflege und Pflegeberatung zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen eine individuelle Lösung zu bieten, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Ob Unterstützung bei der Antragstellung, Tipps für den Alltag oder die Vermittlung von Entlastungsleistungen – wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Pflegeberatung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie bestens informiert und gut versorgt sind.
von N. Keweloh 20. Oktober 2024
Was kostet Pflege ?
von N. Keweloh 1. September 2024
Halbjährliche Beratungsgespräche für Pflegegradbesitzer: Warum sie wichtig sind und wie Pflegestern Ihnen helfen kann Pflegegradbesitzer sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Pflegequalität erhalten bleibt und die individuelle Pflegesituation regelmäßig überprüft wird. Diese halbjährlichen Beratungsgespräche sind für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine wichtige Unterstützung, um sicherzustellen, dass sie die bestmögliche Betreuung und Hilfe erhalten. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, warum diese Gespräche wichtig sind und wie das professionelle Team von Pflegestern Ihnen dabei zur Seite steht. Warum sind halbjährliche Beratungsgespräche notwendig? Pflegegradbesitzer, die Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Beratungsgespräche durchzuführen. Ab Pflegegrad 2 müssen diese Gespräche halbjährlich stattfinden, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährlich. Diese Beratungsgespräche dienen dazu: 1. Sicherstellung der Pflegequalität: Ein externer Berater überprüft, ob die Pflege zu Hause gut organisiert ist und die notwendige Qualität aufweist. 2. Unterstützung und Beratung: Die Gespräche bieten eine Möglichkeit, Fragen zur Pflege zu klären, Herausforderungen anzusprechen und hilfreiche Tipps zu erhalten. 3. Anpassung der Pflegesituation: Falls sich der Pflegebedarf geändert hat, kann während der Beratung besprochen werden, wie die Pflege angepasst werden kann. 4. **Vermeidung von Kürzungen des Pflegegeldes:** Werden die Beratungsgespräche nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar komplett gestrichen werden. Es ist daher wichtig, die Termine regelmäßig wahrzunehmen. Pflegestern: Ihr professioneller Partner für Beratungsgespräche Pflegestern ist darauf spezialisiert, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in allen Fragen rund um die Pflege zu unterstützen. Mit einem erfahrenen Team von Pflegefachkräften bietet Pflegestern eine umfassende Beratung an, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes Pflegebedürftigen zugeschnitten ist. Was zeichnet das Team von Pflegestern aus? - **Kompetenz und Erfahrung:** Unsere Berater sind qualifizierte Pflegefachkräfte mit langjähriger Erfahrung im Bereich der ambulanten Pflege. Sie kennen die Herausforderungen des Pflegealltags und wissen, wie man am besten unterstützen kann. Individuelle Beratung: Jede Pflegesituation ist einzigartig. Unsere Berater nehmen sich die Zeit, Ihre Situation genau zu verstehen und maßgeschneiderte Empfehlungen auszusprechen. -Verlässlichkeit: Wir erinnern Sie rechtzeitig an Ihre Termine, sodass Sie keine Fristen verpassen und Ihr Pflegegeld weiterhin in vollem Umfang erhalten. - Unterstützung bei Anträgen und Formalitäten:** Neben der Beratung unterstützen wir Sie auch bei bürokratischen Hürden, wie dem Ausfüllen von Anträgen oder der Beantragung von zusätzlichen Leistungen. So einfach funktioniert die Beratung bei Pflegestern 1. **Kontaktaufnahme:** Melden Sie sich telefonisch oder über unsere Website bei uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. 2. **Beratungsgespräch:** Ein erfahrener Berater von Pflegestern besucht Sie zu Hause, um die Beratung durchzuführen. Gemeinsam besprechen Sie Ihre aktuelle Pflegesituation und mögliche Verbesserungen. 3. **Nachbetreuung:** Nach dem Gespräch erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung und weitere Empfehlungen. Bei Bedarf können Sie jederzeit auf unsere Berater zurückkommen. Fazit Die halbjährlichen Beratungsgespräche sind eine wertvolle Unterstützung für Pflegegradbesitzer und ihre Angehörigen, um eine hohe Pflegequalität sicherzustellen und den Pflegealltag zu erleichtern. Pflegestern bietet Ihnen mit einem professionellen Team an Pflegefachkräften die bestmögliche Unterstützung, um diese Beratungen erfolgreich zu gestalten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind für Sie da, damit Ihre Pflege in den besten Händen bleibt. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren Beratungstermin zu vereinbaren und von unserer Expertise zu profitieren!
von N. Keweloh 28. Juli 2024
Was tun gegen Schmerzen ?
von N. Keweloh 6. Juli 2024
Was macht eine Palliativpflegedienst ?
von N. Keweloh 15. Juni 2024
Wann gilt man als pflegebedürftig? Pflegebedürftigkeit ist ein Zustand, der viele Menschen betrifft, insbesondere in einer alternden Gesellschaft. Aber wann genau gilt man eigentlich als pflegebedürftig? Die Definition und Einstufung sind entscheidend, um zu verstehen, welche Unterstützung und Leistungen man in Anspruch nehmen kann. Definition von Pflegebedürftigkeit Laut dem deutschen Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) gilt eine Person als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen dauerhaft (mindestens sechs Monate) in erheblichem Maße auf Hilfe angewiesen ist. Diese Beeinträchtigungen können sowohl körperlicher, geistiger als auch psychischer Natur sein. Die Pflegegrade Seit der Pflegereform 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit abbilden. Die Einstufung in einen der Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere anerkannte Gutachter. 1. **Pflegegrad 1:** Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. 2. **Pflegegrad 2:** Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. 3. **Pflegegrad 3:** Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. 4. **Pflegegrad 4:** Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. 5. **Pflegegrad 5:** Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Begutachtungsverfahren Um den Pflegegrad festzustellen, wird ein umfangreiches Begutachtungsverfahren durchgeführt. Dabei wird anhand von sechs Modulen bewertet, inwieweit die Person in der Lage ist, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen: 1. **Mobilität:** Die Fähigkeit, sich körperlich zu bewegen und Positionen zu wechseln. 2. **Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:** Die Fähigkeit, sich zu orientieren, Informationen zu verstehen und sich mitzuteilen. 3. **Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:** Vorhandensein von Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Problemen. 4. **Selbstversorgung:** Fähigkeit zur Körperpflege, Ernährung und Mobilität. 5. **Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen:** Umgang mit Medikamenten, Arztbesuchen, etc. 6. **Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:** Fähigkeit, den Tag zu strukturieren und soziale Kontakte zu pflegen. Jedes Modul wird mit Punkten bewertet, die am Ende zu einem Gesamtwert zusammengeführt werden. Dieser Gesamtwert bestimmt dann den Pflegegrad. Unterstützung und Leistungen Je nach Pflegegrad stehen den Betroffenen unterschiedliche Leistungen zu. Diese umfassen: - **Pflegesachleistungen:** Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. - **Pflegegeld:** Direkte finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen versorgt werden. - **Kombinationsleistungen:** Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. - **Stationäre Pflege:** Leistungen für die Pflege in einem Pflegeheim. - **Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:** Z.B. für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Fazit Pflegebedürftigkeit wird durch gesundheitliche Einschränkungen definiert, die die Selbstständigkeit beeinträchtigen. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine umfassende Begutachtung und bestimmt die Art und den Umfang der Leistungen, die in Anspruch genommen werden können. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung zu beantragen, um eine angemessene Pflege und Betreuung sicherzustellen.
von N. Keweloh 1. Juni 2024
Welche Ansprüche hat man bei Pflegegrad 1 ?
von N. Keweloh 12. Mai 2024
Gründe für eine Pflegebedürftigkeit
von N. Keweloh 20. April 2024
Wird die Palliativpflege vom Pflegegeld bezahlt ?
von N. Keweloh 11. April 2024
Was ist Palliativpflege in der Ambulanten Pflege ?
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